Qualitäts- und Kostensteuerung durch zielgerichtete Versorgungsverträge

Wir gestalten.
Verträge, die wirken.

Die Krankenkasse sollte eine bedarfsgerechte, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus sicherstellen – um Versicherte vor den schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen zu bewahren und hohe Folgekosten zu vermeiden.

Allgemein formulierte vertragliche Anforderungen werden in der Praxis nicht eingehalten – das haben wir gesehen. Die Konsequenz: Leistungen müssen im Vertrag detailliert und prozessbezogen festgelegt und ihre Einhaltung kontrolliert werden.

Der Kostenträger ist im sensiblen Versorgungssegment „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ gehalten, analog § 139 Abs. 2 SGB V „indikations- oder einsatzbezogene besondere Qualitätsanforderungen“ in den Verträgen festzulegen – um Versorgungsqualität, Präventions- und Therapieerfolge und damit Kostensenkungen zu erzielen.

Aus Sozialgesetzgebung, Hilfsmittelrichtlinien, Expertenstandards, Verordnungen und den beschriebenen Defiziten im Versorgungsverhalten leiten sich folgende vertragliche Anforderungen ab:

Examiniertes Pflegepersonal für Beratung, Bedarfsermittlung und Versorgung

Grunderkrankungen erfassen. Fähigkeitsstörungen und ihre Auswirkung auf die Mobilität beurteilen. Pflegerische Umfeldbedingungen dokumentieren. Und daraus die bedarfsgerechten Hilfsmittel auswählen. Das setzt fundiertes pflegerisch-medizinisches Wissen voraus – Kenntnisse über Wirkprinzipien, Leistungseigenschaften und mögliche Nebenwirkungen von Hilfsmitteln gegen Dekubitus. Gleiches gilt für die notwendige Beratung nach § 127 Abs. 5 SGB V. Diese Leistung wird vom Sanitätsfachhandel überwiegend nicht erbracht.

Verbindliche Dokumentationsstandards für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelauswahl

Transparenz, Qualitätssicherung, Evaluation – alles beginnt mit der Dokumentation. Patientenstatus und Hilfsmittelbedarf gehören in einen geeigneten Erhebungsbogen, der mindestens alle Parameter enthält, die Einfluss auf die Produktauswahl haben. Das Ergebnis: eine Zusammenfassung der Bedarfsermittlung und eine Begründung für die Produktempfehlung, analog der Bedarfsdokumentation des GKV-Spitzenverbandes. Mit der Unterschrift der examinierten Pflegefachkraft und des Patienten bzw. der pflegenden Angehörigen ist die Beratung sowie die im Hilfsmittelverzeichnis geforderte Inaugenscheinnahme der Patientensituation vor Ort belegt.

Anforderungen an die Produktauswahl

Optimale Druckverteilung als einziges Auswahlkriterium? Reicht in komplexen pflegerischen Situationen nicht aus. Hilfsmittel zur Druckverteilung müssen ausgewählt werden nach:

  • den prioritären Pflege- und Therapiezielen
  • den Möglichkeiten der Eigenbewegung des Patienten/Bewohners
  • den gefährdeten Körperstellen
  • dem Gewicht des Patienten/Bewohners
  • der Abwägung von Kosten und Nutzen
  • den Präferenzen des Patienten

Neben Dekubitusrisikofaktoren und präventiven Ressourcen zählen auch krankheits- und therapiespezifische Anforderungen. Gerade bei schwerwiegenden Grunderkrankungen muss das Hilfsmittel die spezifische Patienten-Compliance berücksichtigen – maximale Druckreduzierung, minimales Risiko schädigender Effekte oder zusätzlicher Belastungen.

Leistungen der Nachbetreuung

Verändert sich das Krankheitsbild, die Fähigkeitsstörungen, die Mobilität, die Aktivität oder andere Einflussfaktoren – steigt das Dekubitusrisiko. Dann muss unverzüglich eine Versorgungsüberprüfung vor Ort erfolgen. Dekubitusprävention ist kein linearer Prozess mit sauber trennbaren Stufen, sondern eine sich wiederholende, teils parallel laufende Abfolge aus Assessment, Entscheidung, Durchführung und Evaluation. Der Leistungserbringer muss auf Anforderung des Kostenträgers oder der Pflegepersonen jederzeit Versorgungsüberprüfungen, weitere Beratung und Umversorgungen bei fehlender Compliance durchführen. Diese Nachbetreuungsleistungen gehören für die verschiedenen Fallsituationen fest in den Vertrag.

Mindestanforderungen an die Vertragsgestaltung

  • Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Inaugenscheinnahme des Patienten und des pflegerischen Umfeldes vor Ort
  • Qualifizierte Risikoanamnese, da die geeignete Produktart wesentlich vom Dekubitusrisiko abhängt
  • Berücksichtigung der pflegefachlichen und medizinischen Einflussfaktoren auf die Hilfsmittelauswahl
  • Qualifizierte Dokumentation der Bedarfsauswahl
  • Direkte, unverzügliche Versorgung
  • Beratung und Schulung der pflegenden Angehörigen
  • Nachbetreuung und Begleitung

Fazit: Wer sich vertraglich zu fachlich fundierten Standards verpflichtet, erzielt nicht nur Präventions- und Therapieerfolge – sondern vermeidet Milliardenkosten, die durch unzureichende Beratung und Hilfsmittelversorgung entstehen.

Wir liefern Struktur,
Kontrolle,
Kostensicherheit.