Entsprechend der Gesetzgebung muss die Versorgung zum Schutz des Patienten „dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen“. Im pflegerischen Fachgebiet der Dekubitusprävention wird dieser aktuelle Wissensstand durch den DNQP-Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ abgebildet.
Die Inhalte des deutschen Expertenstandards leiten sich zu einem großen Teil aus der europäischen EPUAP-Leitlinie ab. Der Expertenstandard stellt damit die fachliche und rechtliche Grundlage für das pflegerische Vorgehen dar. Seine Inhalte sind von der Pflege verbindlich umzusetzen.
Die wichtigsten Grundsätze zur Hilfsmittelversorgung
Pflegefachliches Wissen und Können als Voraussetzung
Die Einschätzung des Dekubitusrisikos, die Beurteilung der Pflegesituation und die Auswahl geeigneter Methoden für die Druckentlastung, wozu auch die Hilfsmittelversorgung gehört, „erfordern pflegefachliches Wissen und Können“.
Differenzierte Dekubitusrisikoanalyse als Ausgangspunkt von Maßnahmen
Um angemessene Präventionsmaßnahmen wie die Hilfsmittelversorgung einzuleiten, führt die Pflegefachkraft im ersten Schritt eine differenzierte, individuelle Dekubitusrisikoanalyse durch. Zur Transparenz und Qualitätssicherung ist ein aussagekräftiges, schriftliches Assessment erforderlich.
Fortlaufende Assessments und Maßnahmenanpassungen
Die Risikoeinschätzung ist kein einmaliger Akt, etwa bei Aufnahme eines Pflegebedürftigen in eine Pflegeeinrichtung oder bei Beginn der ambulanten Pflege. Das Dekubitusrisiko muss nach Veränderungen oder Eintritt von Ereignissen beim Patienten, die Auswirkungen auf seine Mobilität haben, erneut erhoben und Maßnahmen wie zum Beispiel die Hilfsmittelversorgung auf notwendige Anpassungen hin überprüft werden.
Enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Professionen
Maßnahmen zur Vermeidung von Dekubitus sollen in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren erfolgen. Der Expertenstandard spricht in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit eines engen Informationsaustausches zwischen den Beteiligten, wozu der Patient, die Angehörigen, der Arzt, die Pflege und die Hilfsmittel-Leistungserbringer zählen.
Dem Leistungserbringer für Hilfsmittel kommt im Versorgungsprozess dabei die Aufgabe zu, auf Basis der ärztlichen Verordnung und auf Grundlage der individuellen Situation des Patienten die Hilfsmittelauswahl mit der Pflege zu konkretisieren und im Auftrag der Krankenkasse umzusetzen.
Berücksichtigung wichtiger Einflussfaktoren bei der Hilfsmittelversorgung
Die individuellen Bedürfnisse sowie die Pflege- und Therapieziele sind bei der Auswahl des geeigneten Hilfsmittels einzubeziehen. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzentlastung, Kontrakturprophylaxe, Liegekomfort und Erhalt der Eigenbewegung. Optimale Druckverteilung oder ein vorliegender Dekubitusgrad reichen als alleiniges Kriterium zur Auswahl nicht aus.
Ein Hilfsmittel für alle Situationen gibt es nicht
Der Expertenstandard betont, dass es keine allgemeinen Empfehlungen dafür gibt, welches druckreduzierende Hilfsmittel am besten ist. Aus der Individualität der Patientensituation, der Vielzahl an Einflussfaktoren und der Berücksichtigung begleitender Therapieziele ergibt sich zwangsläufig eine Absage an allgemeingültige Aussagen, wie sie oft von Herstellern oder Leistungserbringern von Hilfsmitteln gegen Dekubitus getroffen werden. Auch liegen keine vergleichenden Studien vor, die eine ausreichende Evidenz für bestimmte Hilfsmittel bieten.
Wichtige Aussagen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung
Im Expertenstandard und den EPUAP-Guidelines gibt es als Hilfestellung und Orientierung aber wichtige Statements zur Auswahl der richtigen Hilfsmittel und zur Vermeidung von Fehlversorgungen:
Hilfsmittelunterstützung schon bei geringem Dekubitusrisiko
Da ein Dekubitusrisiko schnell eintreten und sich Druckgeschwüre innerhalb kürzester Zeit entwickeln können, sind schon bei geringen Risiken Weichlagerungsmatratzen gegenüber Standardmatratzen vorzuziehen. Dekubitusgefährdete Patienten müssen bei Bedarf unverzüglich, ohne zeitliche Verzögerung, druckentlastende Hilfsmittel erhalten.
Einsatz von aktiven Matratzensystemen, wenn häufige Positionsänderungen nicht möglich sind
Die EPUAP-Leitlinien empfehlen mit starker Evidenz die Auswahl von Matratzen in Abhängigkeit von der Mobilität und den Möglichkeiten zur Lagerung des Patienten im pflegerischen Umfeld, egal ob zuhause oder in der Pflegeeinrichtung. Es heißt hier: „Verwenden Sie bei Personen mit einem höheren Dekubitusrisiko eine aktive Unterlage, wenn eine häufige Positionsänderung nicht möglich ist“.
Insbesondere im häuslichen Pflegeumfeld sind die Voraussetzungen für häufige, druckentlastende Umpositionierungen oft nicht gegeben. Dies gilt angesichts der Personalknappheit auch in der stationären Pflege, insbesondere in der Nacht. Die Leitlinien betonen, dass bei nicht ausreichender Umpositionierung eine Umversorgung von Weichlagerungsmatratzen auf aktive Systeme erfolgen sollte.
Einsatz von aktiven Matratzensystemen bei hohen Dekubitusrisiken
Je höher sich das vorliegende Dekubitusrisiko darstellt, desto geringer ist die Eignung von passiven statischen Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen, die sich nicht an das Patientengewicht oder notwendige Entlastungsintervalle anpassen lassen. Personen, die keinerlei druckentlastende Eigenbewegungen haben, benötigen daher zumeist aktive Systeme.
Eingesetzte Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen müssen „hochwertig“ sein
Der Expertenstandard fordert im Zusammenhang mit der Verwendung von Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen in der Patientenversorgung explizit „höher spezifizierte“ oder „hochwertige passive“ Systeme. Vor diesem Hintergrund sind die in der Praxis gelieferten Matratzen kritisch auf die notwendigen Eigenschaften für den Patienten hin zu prüfen.
Vollständige Freilagerung von Fersen
Bei bestehenden Fersenschäden verlangt die Leitlinie eine vollständige Freilagerung mithilfe von Freilagerungsschuhen oder -kissen, die den Druck komplett vom Gewebe nehmen. Eine Matratze kann die kleine Fersenfläche nicht ausreichend entlasten.