Wie erhalten Sie als Pflegende das richtige Hilfsmittel für Ihren Patienten?

Mit Ihrer Kompetenz und Mitwirkung bei der Auswahl von Antidekubitus-Hilfsmitteln können Sie die Lebensqualität und die Gesundheit Ihrer dekubitusgefährdeten Patienten mit beeinflussen. Wir geben Ihnen eine Checkliste, wie Sie bei der Hilfsmittelversorgung vorgehen können.

1. Fachkompetenz in der Einrichtung bzw. im Pflegeteam aufbauen

  • Eine fachlich verantwortliche Person bzw. einen Dekubitusfachexperten benennen oder qualifizieren.
  • Kompetenz zu Dekubitusprophylaxe, Hilfsmitteln und Versorgung kontinuierlich aufbauen.
  • Fachlichen Austausch mit Lieferanten, Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Aufsicht führen.
2. Schnelle Versorgung sicherstellen

  • Bei neu eingetretenem Risiko unverzügliche Versorgung anstreben.
  • Bei Lieferverzug Krankenkasse bzw. Lieferanten aktiv kontaktieren.
  • Für die Interimsversorgung geeignete eigene Hilfsmittel oder kurzfristige Mietlösungen vorsehen.
  • Bewohner bei bestehendem Risiko nicht unversorgt lassen.
3. Qualifizierte Bedarfsermittlung und Beratung einfordern

  • Persönliche Bedarfsermittlung beim Patienten bzw. Bewohner in der Einrichtung oder zuhause vor Ort sicherstellen.
  • Qualifizierte Fachkraft des Leistungserbringers bzw. Sanitätshauses einbeziehen.
  • Versorgungstermin durch eine verantwortliche Pflegefachkraft begleiten lassen.
  • Mobilität, Erkrankungen, Fähigkeitsstörungen, Wundsituation, Therapieziele und Versorgungsbedingungen gemeinsam einschätzen.
  • Strukturierte Bedarfsermittlung und Auswahlentscheidung vom Hilfsmittel-Leistungserbringer dokumentieren lassen.
  • Keine reine telefonische Erhebung oder bloße Auslieferung eines vorab festgelegten Produktes akzeptieren.
  • Bei fehlender fachlicher Beratung Nachbesserung bzw. erneute qualifizierte Versorgung einfordern. Hierzu ist der Hilfsmittel-Leistungserbringer gemäß Krankenkassen-Vertrag verpflichtet.
4. Produktversprechen kritisch prüfen

  • Pauschale Wirkversprechen hinterfragen. Primär prüfen, ob eine ausreichende Druckreduzierung erreicht werden kann.
  • Produkte mit gesundem Menschenverstand beurteilen: Drei Zentimeter hohe Auflagen, Abstandsgewirke oder Felle können aus rein physikalischen Gründen keine nachhaltige Druckentlastung bieten. Stehen Sie Wunderversprechen daher kritisch gegenüber.
  • Nicht belegte pauschale Aussagen über mögliche Nebenwirkungen nicht zum alleinigen Ausschluss eines Systems machen.
5. Leistungsgrenzen von Schaumstoff-Weichlagerung kennen und prüfen

  • Schaumstoff-Weichlagerung nicht automatisch als Standardversorgung einsetzen.
  • Berücksichtigen Sie: Eine statische Schaumstoffmatratze kann nur den Auflagedruck durch Einsinken in den Schaumstoff verteilen; sie erzeugt keine intermittierende aktive Entlastung des Gewebes.
  • Prüfen, ob das bei einer Schaumstoffmatratzen-Versorgung erforderliche Positionswechselintervall tatsächlich gewährleistet werden kann.
  • Bei fehlender oder stark eingeschränkter Möglichkeit zur manuellen Positionsveränderung prüfen, ob eine aktive bzw. energetische Unterlage erforderlich ist.
  • Auch Schaumstoffmatratzen individuell spezifizieren, z. B. hinsichtlich Aufbau, Stabilität, Raumgewicht, Randverstärkung und Aufbauhöhe. Schaumstoffmatratzen unterscheiden sich untereinander erheblich in den Qualitätsparametern.
  • Bei unzureichender Wirkung nicht an der Produktart festhalten, sondern ein anderes Wirkprinzip prüfen.
6. Aufwand energetischer Systeme sachlich bewerten

  • Erforderliche Funktionskontrollen und Prüfzyklen berücksichtigen.
  • Energetische bzw. luftgefüllte Systeme nicht allein wegen der Kontrolle ausschließen.
  • Bei der Bewertung berücksichtigen, dass energetische Systeme Funktionsstörungen bzw. Druckverlust durch Alarm anzeigen können.
7. Versorgung, Einweisung und Akzeptanz kontrollieren

  • Sachgerechte persönliche Einweisung in den bestimmungsmäßigen Gebrauch sicherstellen.
  • Korrekte Einstellung und Funktionalität des Hilfsmittels regelmäßig prüfen.
  • Nach einer angemessenen Eingewöhnungsphase prüfen, ob das Hilfsmittel akzeptiert wird.
  • Bei fehlender Compliance einen geeigneten Austausch veranlassen.
  • Bei energetischen Systemen notwendige Funktionskontrollen, Wartung und Instandhaltung durch den Hilfsmittel-Leistungserbringer sicherstellen.
  • Versorgungsaufwand objektiv bewerten und ein geeignetes System nicht allein wegen eines höheren Handlingsaufwandes ablehnen. Es geht darum, die körperliche Unversehrtheit des pflegebedürftigen Menschen zu sichern.
8. Hygiene und Zustand des Hilfsmittels prüfen

  • Ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten Matratze kontrollieren.
  • Bei wiedereingesetzten Produkten eine professionelle Aufbereitung nachvollziehbar dokumentieren lassen.
  • Insbesondere bei gebrauchten Schaumstoffmatratzen mögliche Verunreinigungen oder Eigenschaftsverlust berücksichtigen.
9. Risiko und Versorgung regelmäßig neu bewerten

  • Veränderungen von Mobilität, Erkrankung und Dekubitusrisiko regelmäßig erfassen.
  • Nach relevanten Ereignissen prüfen, ob das vorhandene Hilfsmittel noch geeignet ist.
  • Bei neu auftretendem Dekubitus trotz Hilfsmittel die gesamte Versorgungssituation gemeinsam mit dem Hilfsmittel-Leistungserbringer prüfen.
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