Fragen, die in der Versorgungspraxis immer wieder auftauchen – und Antworten, die sich an Expertenstandard und Leitlinie halten statt an eingeführten Gewohnheiten.
Ist die Positionierung auch auf einer Antidekubitusmatratze noch notwendig?
Eine Antidekubitusmatratze reduziert den Auflagedruck auf die Haut. Dadurch können notwendige Positionierungsintervalle verlängert und Pflegende entlastet werden. Hilfsmittel ersetzen aber nicht die notwendige manuelle Positionierung des Patienten. Sie sind ein Teil der Gesamtmaßnahmen zur Dekubitusprävention und kein Ersatz dafür.
In der EPUAP-Leitlinie wird betont, dass das Positionierungsintervall an die Leistungsfähigkeit der Matratze und die Reaktion des Patienten angepasst werden kann; keine Matratze kann aber Positionswechsel vollständig ersetzen.
Für die Pflegepraxis bedeutet das: Eine Antidekubitusmatratze soll nicht das „Lagern abschaffen“, sondern die Druckbelastung zwischen den notwendigen Positionswechseln reduzieren. Je leistungsfähiger das Matratzensystem in Hinblick auf die Druckverteilung oder Druckentlastung ist, desto eher können längere Positionierungsintervalle bei einem Patienten geplant und erprobt werden.
Können auf einer Antidekubitusmatratze Laken und Inkontinenzauflagen verwendet werden?
Ja. Bettlaken, Bettschutzunterlagen oder Inkontinenzunterlagen sind wenige Millimeter dünn. Sie können auch auf Antidekubitusmatratzen verwendet werden. Weder die Fachliteratur noch der DNQP-Expertenstandard fordern eine „lakenfreie“ Anwendung.
Wichtig ist, dass zwischen einer Antidekubitus-Matratze und dem Pflegebedürftigen möglichst wenig Material liegt, um den druckverteilenden oder druckentlastenden Effekt der Matratze nicht zu verringern. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Art der Antidekubitus-Matratze – sowohl für statische Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen als auch für aktiv-dynamische Matratzen. Mit Ausnahme von dickeren, gesteppten Unterlagen reduzieren 1–2 Millimeter dünne Bettlaken und Bettschutzunterlagen die druckreduzierende Wirkung ebenso wenig wie die Kleidung, die ein Pflegebedürftiger trägt.
Geeignet sind vor allem passende, dünne Spannbettlaken mit Stretchanteil. Sie liegen glatt auf und beeinträchtigen die Wirkung der Matratze nicht. Einfache Laken können dagegen verrutschen, Falten bilden oder zu stark gespannt werden und dadurch Druckstellen begünstigen.
Pflegebedürftige Menschen ohne Laken oder Schutzauflage direkt auf den flüssigkeitsabweisenden Kunststoffbezug einer Antidekubitus-Matratze zu legen, ist äußerst unangenehm für den Bewohner, verschlechtert das Mikroklima und fördert die Transpiration.
Für die Pflegepraxis bedeutet das: Verwenden Sie ein glattes, dünnes Spannbettlaken und bei Bedarf eine dünne Inkontinenzunterlage. Vermeiden Sie dicke Auflagen, Falten und unnötige Materialschichten. Vorsicht vor pauschalen Aussagen und nicht belegbaren „Pflege-Mythen“ – sie gefährden das Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit Ihrer Bewohner.
Was zeichnet einen qualifizierten Hilfsmittel-Leistungserbringer aus?
Die Erfassung, Beurteilung und Dokumentation der Einflussfaktoren auf die Hilfsmittelauswahl – wie die vorliegenden Grunderkrankungen, die Fähigkeitsstörungen und deren Auswirkung auf die Mobilität sowie die pflegerischen Umfeldbedingungen – und die daraus folgende Auswahl bedarfsgerechter Hilfsmittel setzt fundiertes pflegerisch-medizinisches Wissen voraus. Ebenso Kenntnisse über die Wirkprinzipien, Leistungseigenschaften und möglichen Nebenwirkungen von Hilfsmitteln gegen Dekubitus. Gleiches gilt für die notwendige Beratung im Bereich der Dekubitusversorgung nach § 127 Abs. 5 SGB V.
Die Bedarfsermittlung, Auswahl und Beratung sollte daher durch eine examinierte Pflegefachkraft des Hilfsmittel-Leistungserbringers mit zusätzlichen Kenntnissen im Bereich der Versorgung chronischer Wunden und der Hilfsmittelversorgung erfolgen. Der Auslieferungsfahrer eines Sanitätshauses kann und sollte die Bedarfsermittlung und Auswahl für Ihre Patienten nicht durchführen.
Für die Pflegepraxis bedeutet das: Bestehen Sie darauf, dass die Bedarfsermittlung, Beratung und Auswahl vor Ort und nachvollziehbar durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfolgt, mit der Sie auf fachlicher Ebene die Versorgung abstimmen können.